Rechtsanwalt Michael Gude
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Herzlich willkommen auf meiner Homepage!

Der langjährige Schwerpunkt meiner Tätigkeit liegt im Arbeitsrecht. Ich berate und vertrete hierbei ausschließlich Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Betriebsräte und Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen und Gewerkschaften. Darüber hinaus führe ich Tages- und Wochenseminare beispielsweise zum Mitbestimmungs- und Tarifrecht oder zum Arbeitsrecht durch.

Von Abmahnung und Änderungskündigung über Befristung, Eingruppierung, Kündigung, Versetzung  bis Zeugnis – ein weites Feld. Doch damit endet mein Angebot noch nicht, denn die Berufstätigkeit  bringt  Gefahren mit sich, die hierüber hinaus gehen, wie z.B.  Unfälle im Betrieb oder auf dem Weg zur Arbeit. Dann stellt sich die Frage von Schadensersatz und Schmerzensgeld, nicht selten werden strafrechtliche Vorwürfe erhoben. Selbstverständlich vertrete ich meine Mandantinnen und Mandanten auch in solchen Fällen.

Alles in allem kann man sagen, dass ich eine an Arbeitnehmerinteressen orientierte Kanzlei betreibe.
Nun sind Beamtinnen und Beamte nach dem herrschenden Verständnis zwar keine Arbeitnehmer, aber abhängig Beschäftigte sind sie gleichwohl, und auch sie müssen gegenüber ihrem Arbeitgeber, der hier Dienstherr heißt, vertreten werden. Dies übernehme ich beispielsweise in Fragen der amtsangemessenen Beschäftigung und der Diensttauglichkeit, in Disziplinarangelegenheiten und bei Streitigkeiten um die Pensionierung.

  

  

 

Rechtsanwaltskanzlei Michael Gude  | ra.gude@t-online.de